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KI-Kennzeichnungs-Check

Muss Ihr Unternehmen KI-Inhalte kennzeichnen — und sind Sie vorbereitet?

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (Art. 50): Chatbots, KI-erzeugte Inhalte und Deepfakes müssen gekennzeichnet werden. Prüfen Sie in wenigen Minuten, wo Ihr Unternehmen betroffen sein könnte und wie weit Ihre Vorbereitung ist. Eine Orientierung — keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act) gelten seit dem 2. August 2026. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Muss jetzt jeder KI-Text gekennzeichnet werden?

Nein. Wird KI nur als Hilfsmittel genutzt: etwa für einen Entwurf, den ein Mitarbeiter prüft, anpasst und selbst versendet, entsteht in der Regel keine Kennzeichnungspflicht. Auch interne Entwürfe, Übersetzungen, Korrekturen und gewöhnliche Produktbeschreibungen bleiben meist frei. Pflichten greifen vor allem bei Chatbots, täuschend echten KI-Medien (Deepfakes) und KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Verantwortung.

Wie muss gekennzeichnet werden?

Eine feste Form gibt es nicht: gefordert ist eine klare, eindeutige Information spätestens bei der ersten Interaktion. Beim Chatbot gehört der Hinweis an den Gesprächsbeginn, bei Bildern sichtbar ins Motiv, bei Videos an den Anfang bzw. dauerhaft eingeblendet. Die EU stellt freiwillige Symbole bereit; eigene Hinweise wie „KI-generiert“ oder Plattform-Funktionen sind ebenso zulässig, die Verantwortung bleibt beim Unternehmen.

Ist das Ergebnis eine Rechtsberatung?

Nein. Der Check ist eine strukturierte Ersteinschätzung: Er zeigt, wo Ihr Unternehmen betroffen sein könnte und welche Maßnahmen sinnvoll sind. Die verbindliche rechtliche Einordnung einzelner Fälle gehört in die Hand einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts für IT-Recht.

Was kostet der Check und was passiert mit meinen Antworten?

Der Check ist kostenlos und unverbindlich; das Ergebnis sehen Sie sofort ohne Angabe von Kontaktdaten. Ihre Antworten bleiben zunächst nur in Ihrem Browser gespeichert: erst wenn Sie das Kontaktformular aktiv absenden, werden Antworten und Auswertung an uns übermittelt.

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  • Marcel Bütgenbach, Geschäftsführung

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